Aufstiegs-BAföG (AFBG): Mehr Geld vom Staat für Fort- und Weiterbildungen
Im August 2020 wurden die Fördermittel erhöht. Der Staat will damit ganz gezielt Aufstiegs-Fortbildungen und Aufstiegs-Weiterbildungen noch stärker fördern. Altersunabhängig und einkommensunabhängig gibt es höhere Zuschussanteile bei den Lehrgangsgebühren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG:
Welche Fortbildungen und Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden vor allem Lehrgänge, die einen staatlich anerkannten Abschluss haben oder bei denen es eine bundeseinheitliche Prüfungsordnung gibt. Bei uns sind dies folgende Weiterbildungs-Lehrgänge:
- Leitung eines Pflegedienstes in der stationären und ambulanten Altenhilfe, staatlich anerkannt
- Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
- Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
Was hat sich seit August 2020 bei der Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geändert?
Der Zuschussanteil wurde von 40 % auf 50 % erhöht.
Wie und wo kann man die Förderung beantragen?
Die Anträge für das Aufstiegs-BAföG werden bei den Ämtern für Ausbildungsförderung gestellt. Sie befinden sich in den Landratsämtern, in den Stadtverwaltungen oder in den Studentenwerken. Dort müssen zunächst die Formulare beantragt werden. Ein Bogen (Formblatt A ggf. mit Anlagen) füllen die Weiterbildungs-Teilnehmer/innen selbst aus. Ein Bogen wird von der Akademie bzw. von der Prüfungsbehörde (Formblatt B plus Anlage) ausgefüllt und abgestempelt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Amtes für Ausbildungsförderung in der Metropol-Region Rhein-Neckar und in der näheren Umgebung von Heidelberg:
- Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 522-0
- Mannheim: Stadt Mannheim, K1, 7-13, 68159 Mannheim, Tel.: 0621 293 9128
- Ludwigshafen: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, Tel.: 0621 5909-203
- Darmstadt: Studierendenwerk Darmstadt, Alarich-Weiss-Straße 3, 64287 Darmstadt, Tel.: 06151 1629958
- Frankfurt a.M.: Studentenwerk Frankfurt a. M. Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069 798-0
- Eberbach / Mosbach: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Scheffelstraße 3, 74821 Mosbach, Tel.: 06261 842271
- Karlsruhe: Stadt Karlsruhe, Kochstr. 7, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721 133-0
Was muss sonst noch beachtet werden?
Das BAföG-Amt besteht auf regelmäßige Anwesenheit im Unterricht. Dies muss von dem jeweiligen Bildungsträger bzw. der Akademie geprüft und den BAföG-Ämtern regelmäßig gemeldet werden. Bei einer Fehlzeitenquote von 30 Prozent und mehr kann das Amt das bezuschusste Geld sogar wieder zurückfordern.
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis das Geld überwiesen wird?
Dies ist nach unseren Erfahrungen sehr unterschiedlich. Üblicherweise gibt es das Geld erst nach Lehrgangsstart. Manche BAföG-Ämter sind sehr schnell und überweisen das Aufstiegs-BAföG dann umgehend. Bei einigen Ämtern kann die Bewilligung aber auch mehrere Monate dauern. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die Fördermittel frühzeitig zu beantragen
- kostenlose Probeseminartage
- kostenloses Microsoft Office Paket für Teilnehmer*innen
- unverbindliche Beratung
- individuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten
Aysel Kiliç, Leitung Kundenbetreuung